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Zahlt die Krankentagegeldversicherung bei bestehender Berufsunfähigkeit?
Bei bestehender Berufsunfähigkeit endet die Krankentagegeldversicherung nach § 15 b MB/KT 94. Je nach Vertrag wird das Krankentagegeld aber über einen begrenzten Zeitraum noch weitergezahlt.
Die Krankentagegeldversicherung leistet bei Arbeitsunfähigkeit(gelber Schein).
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei Berufsunfähigkeit.
Je nach Versicherer und Tarif kann in der Krankentagegeldversicherung und in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein nahtloser Übergang vereinbart werden. So wird der Umstand vermieden das keine von beiden Versicherungen zahlt.
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