Zuerst einmal muss man sagen, dass es in früheren Tagen tatsächlich einmal eine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung gab. Heute gilt diese Versicherung allerdings nur noch für diejenigen Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden. Für alle nach diesem Datum Geborenen gibt es heute keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Für diese Menschen wurde die so genannte Erwerbsminderungsrente eingeführt, die allerdings an vollkommen andere Bedingungen geknüpft ist.
Im Gegensatz zur staatlichen Berufsunfähigkeitsversicherung greift die Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn man überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. In Bezug auf die Erwerbsminderungsrente ist es also vollkommen unerheblich, ob man seinen angestammten Beruf nicht mehr ausüben kann, vielmehr zählt, dass man überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann. Die volle Erwerbsminderungsrente vom Staat erhält nur derjenige, der weniger als drei Stunden täglich in der Lage ist, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Kann man noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten, erhält man nur die halbe Erwerbsminderungsrente und bei mehr als sechs Stunden, bekommt man überhaupt keine Zahlung.
Überlegt man nun, ob es sinnvoll ist, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sollte man sich einmal vor Augen führen, dass man bei der Erwerbsminderungsrente durchaus auf Berufe verwiesen werden kann, die man nicht ausüben möchte, bzw. die in der eigene Region überhaupt nicht vorhanden sind. Hat man dann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, bekommt man zumindest die Zahlung aus diesem Vertrag, da hier einfach nur geschaut wird, ob man noch in der Lage ist, den versicherten Beruf auszuüben. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente.
