Eine Frage, die besonders viele Menschen zu interessieren scheint, da sie uns immer wieder gestellt wird, ist die Frage, ob nicht eigentlich die Krankentagegeldversicherung bei bestehender Berufsunfähigkeit zahlt?
Nun, die Antwort vorweg: Nein, sie zahlt nicht! Warum das so ist, verstehen wir am besten, wenn wir uns einmal im Detail klar machen, wofür die Krankentagegeldversicherung eigentlich gedacht ist, bzw. was diese absichert. Bei Arbeitnehmern ist es grundsätzlich so, dass der Arbeitgeber im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls den Lohn für 42 Tage weiterzahlen muss. Nach diesem Zeitpunkt zahlt in der Regel die Berufsgenossenschaft, meist aber auch nicht mehr als ca. 50% des letzten Lohnes. Man tut also gut daran, eine Krankentagegeldversicherung so abzuschließen, dass sie direkt ab dem 43. Tag und möglichst in der Höhe des vollen Nettoeinkommens greift. Der Tagessatz mal 30 sollte also dem Nettolohn entsprechen.
Bei Selbstständigen sieht die Sache etwas anders aus, denn diese können frei wählen, wie hoch und ab welchem Tag sie sich absichern möchte. In der Regel wird hierbei auf ein Staffelmodell zurückgegriffen, das eine Leistung ab dem 7., dann eine weitere Leistung ab dem 14. und dann eine Leistung ab dem 28. Tag vorsieht. Alle Leistungen zusammen sollten dann in etwa den Verdienstausfall des Selbstständigen ausgleichen. Sollten sich im Falle einer Arbeitspause Kosten reduzieren, können diese natürlich berücksichtigt werden.
Berufsunfähigkeit kann von Seiten eines Arztes erst dann definiert und festgestellt werden, wenn der Patient soweit wie möglich genesen ist, d.h., wenn der Heilungsprozess vollständig abgeschlossen ist. Zwar zahlen die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen bereits dann, wenn eine Berufsunfähigkeit vom Arzt als "sehr wahrscheinlich" eingestuft wird, im Allgemeinen kann man aber sagen, dass die Heilung erst beendet sein muss. Genau dies ist jedoch der Zeitpunkt, ab dem die Krankentagegeldversicherung nicht mehr greift. Zur optimalen Absicherung braucht es also neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Krankentagegeldversicherung.

