Wie hoch aber sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden? Diese Frage ist enorm wichtig, denn private Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es ja nicht umsonst - und wenn man wesentlich mehr Summe absichert, als man bedarf hat, ist man überversichert, zahlt also mehr Versicherungsbeiträge also notwendig ist.
Um die optimale Höhe einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu ermitteln, müssen wir zuerst einmal wissen, wie hoch die staatliche Absicherung für den Fall ist, dass man ab morgen seiner Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Dabei stellt sich allerdings auch schon das erste Problem, denn der Staat fordert keine Berufsunfähigkeit, um Leistungen auszuzahlen, sondern er fordert Erwerbsunfähigkeit. Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente, wie es sie früher einmal gab, wurde für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen abgeschafft und durch die so genannte Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Da es nun die Erwerbsminderungsrente aber nicht im Falle einer Berufsunfähigkeit (man kann seinen Beruf nicht mehr ausüben), sondern nur im Falle einer Erwerbsunfähigkeit (man kann überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen) gibt, vergleicht man gewisserweise Äpfel mit Birnen, wenn man versucht, die staatliche Leistung auf die private Vorsorge anzurechnen.
Nichts desto trotz - um den Beitrag einigermaßen überschaubar zu halten, sollte von der vollen Erwerbsminderungsrente ausgegangen werden, schließlich versichert man sich ja wirklich nur für den Fall, dass man wirklich schwer erkrankt - sonst kann man sich ja meist auch nicht irgendwie anders beschäftigen, bzw. einem kleinen Erwerb nachgehen.
Die volle Erwerbsminderungsrente liegt nun stets bei ca. 40% des letzten Bruttoeinkommens. Die Lücke zwischen diesen 40% und dem aktuellen Nettoeinkommen ist also diejenige Summe, die man absichern sollte. Ist die Lücke zu 100% gefüllt, kann man sehr zufrieden sein und beruhig zur Kenntnis nehmen, dass man so gut wie optimal abgesichert ist.

