Wann ist der Bedarf nach Absicherung der Berufsunfähigkeit am höchsten?

Die staatlichen Sicherungssysteme wurden in den letzten Jahren mehr und mehr abgebaut, da sich zunehmend herausstellt, dass es sich bei den Sozialsystemen auf Dauer um einen kaum finanzierbaren Luxus handelt. Besonders die staatliche Berufsunfähigkeitsrente wurde hier zu einem echten Symbol für die Situation des Sozialstaates - sie wurde einfach abgeschafft. Alle Arbeitnehmer, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, haben keine Möglichkeit mehr, Zahlungen aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten - für sie wurde die so genannte Erwerbsminderungsrente eingeführt. Da die Erwerbsminderung sich jedoch an völlig anderen Kriterien bemisst, ist dies ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Nur eines ist klar, die Erwerbsminderungsrente ist deutlich schlechter.

Um ein vernünftige Absicherung in diesem Bereich zu gewährleisten, sollte man also auf jeden Fall eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Wie hoch aber sollte die Versicherungssumme sein? Wann ist der Bedarf nach Absicherung der Berufsunfähigkeit am höchsten?

Nun, zuerst einmal kann man sagen, dass der Bedarf nach einer vernünftigen Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich immer dann sehr hoch ist, wenn man nicht als Single ohne Verpflichtungen lebt. Wer also eine Familie zu ernähren hat oder womöglich sogar eine Immobilie finanziert, sollte sich auf jeden Fall durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absichern - und zwar in einer Höhe, dass alle Verpflichtungen auch in dem Moment getragen werden können, wenn es tatsächlich zu einer vollen Berufsunfähigkeit kommt.

Gerade in diesen Situationen, in denen es auf jeden Euro Zahlung ankommt, sollte man sich allerdings überlegen, ob man die staatliche Erwerbsminderungsrente wirklich auf die notwendige Summe bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente anrechnen sollte. Generell kann man dies zwar tun, wenn es jedoch absolut notwendig ist, bei einer eingetretenen Berufsunfähigkeit sofort das volle Gehalt weiter zu beziehen, sollte man auf die Anrechnung der staatlichen Erwerbsminderung verzichten. Der Grund: Es kann durchaus vorkommen, dass man schon berufsunfähig ist, jedoch keine Anerkennung einer Erwerbsminderung bekommt. Der Staat darf nämlich das, was private Versicherungen heute nicht mehr tun - er darf "abstrakt verweisen", d.h. er darf die Zahlung unter dem Hinweis ablehnen, dass man zwar seinen angestammten Beruf nicht mehr ausüben könne, jedoch durchaus in der Lage sei, einen anderen Beruf auszuüben. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob dieser in der Nähe des eigenen Wohnortes überhaupt verfügbar ist, oder nicht.

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