Reicht die staatliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit?

Das Thema Berufs- und Erwerbsunfähigkeit beschäftigt viele Menschen heute so stark, wie kaum etwas anderes. Und das zu Recht, muss man sich dringend die Frage stellen, was einen erwartet, wenn man ab morgen nicht mehr in der Lage ist, seiner bisherigen Berufstätigkeit nachzugehen. Gibt es in diesem Fall eine staatliche Absicherung? Und wenn ja, wie hoch ist diese und reicht die staatliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit?

Nun, zuerst einmal müssen wir festhalten, dass es die staatliche Berufsunfähigkeitsrente, wie es sie für alle bis zum 01.01.1961 geborenen noch heute gibt, in der Form für alle nach diesem Datum geborenen Menschen nicht mehr gibt. Sie wurde inzwischen gestrichen und durch die so genannte Erwerbsminderungsrente ersetzt. Jetzt könnte man glauben, die Politiker hätten hier nur wieder einmal mehr den Namen verändert, in der Sache wäre die Berufsunfähigkeitsrente jedoch gleich geblieben - dies ist hier aber ausdrücklich nicht so. Vielmehr wurde so ziemlich alles verändert, was man nur verändern kann.

Während die staatliche Berufsunfähigkeitsrente immer dann gezahlt wurde, wenn man seinen angestammten Beruf nicht mehr ausüben konnte, richtet sich die Erwerbsminderungsrente nach der Frage, ob man noch in der Lage ist, überhaupt irgendeiner Tätigkeit nachzugehen. Erst wenn man nur noch weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner (!) Tätigkeit nachgehen kann, bekommt man die volle Erwerbsminderungsrente. Zwischen drei und sechs Stunden gibt es die halbe Erwerbsminderungsrente und über sechs Stunden gibt es gar nichts.
Noch einmal: Der Staat verweist hier auf irgendwelche Tätigkeiten, vollkommen egal, ob es diese in der Region auch wirklich gibt, oder nicht. Er tut also das, was private Versicherungen seit Jahren nicht mehr tun - er verweist abstrakt.

Um nun auf die Frage einzugehen, ob die staatliche Absicherung bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeit ausreichend ist: Nein, das ist sie keinesfalls. Mal ganz abgesehen davon, dass es durchaus passieren kann, dass man berufs- jedoch nicht erwerbsunfähig ist und demnach auch kein Geld bekommt, ist es auch so, dass die Höhe der Erwerbsminderungsrente schlicht und ergreifend zu gering ist. Sie beträgt ca. 40% des letzten Einkommens - eine Summe, die in der Regel hinten und vorne nicht reicht.
Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher in jedem Fall unbedingt zu empfehlen.