Nun, zuerst einmal die Antwort: Ja, man kann eine solche Bedarfsanalyse auch in Eigenregie durchführen. Um dies zu schaffen, muss man jedoch zuerst einmal erörtern, wie hoch die gesetzliche Absicherung eigentlich derzeit ausfällt. Wie bereits erwähnt, wurde die staatliche Berufsunfähigkeitsrente für alle nach dem 01.01.1961 geborenen abgeschafft. An ihre Stelle trat die so genannte Erwerbsminderungsrente, eine Zahlung, die in dem Moment gezahlt wird, wenn man überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann. Wer unter drei Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachzugehen in der Lage ist, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente. Zwischen drei und sechs Stunden ist es die halbe Rente und über sechs Stunden bekommt man gar nichts...
Ein grundsätzliches Problem findet sich jetzt in der Definition der Renten, denn es kann durchaus vorkommen, dass ein Menschen berufsunfähig ist, also seinen angestammten Beruf nicht mehr ausüben kann, jedoch keine Erwerbsminderungsrente bekommt, da er durchaus noch andere Tätigkeiten ausüben könnte. Die Erwerbsminderungsrente also durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung aufzustocken ist eine Verknüpfung zweier Dinge, die so eigentlich nicht zusammengehören - man kann es jedoch nicht anders machen.
Um den grundlegenden Bedarf zu ermitteln, legen die meisten Experten die Zahlung aus der vollen Erwerbsminderungsrente zu Grunde. Sie beträgt ca. 40% des letzten Bruttogehaltes und wird einfach vom aktuellen Nettoeinkommen abgezogen.
Ein Beispiel: Hat eine Person ein Gehalt von 2500 Euro Brutto und 1600 Euro Netto, so würde ihn im Falle einer vollen Erwerbsminderung eine Rente von ca. 40% von 2500 Euro, also 1000 Euro erwarten. Es bestünde also in der Folge eine Versorgungslücke von 1600-1000 = 600 Euro, die man tunlichst über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließen sollte. Wer der Zahlung aus der Erwerbsminderungsrente nicht traut, kann sich natürlich auch für höhere Summen versichern.

