Ist eine Umschulung nach Berufsunfähigkeit Pflicht?

Im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeitsversicherungen tauchen immer wieder sehr entscheidende Fragen auf, die dringend einer Klärung bedürfen. Eine dieser Fragen, die uns immer wieder per Mail erreicht, ist die Frage, ob es im Fall von Berufsunfähigkeit Pflicht ist, eine Umschulung zu absolvieren?

  • "Kann der Versicherer den Leistungsempfänger der Berufsunfähigkeitsrente zu einem solchen Schritt zwingen?"


Nun, es ist zuerst einmal so, dass die deutschen, privaten Versicherungsunternehmen sich grundsätzlich darauf geeinigt haben, den Zwang zur Umschulung aus ihren Verträgen herauszulassen, da dies einer Art von Verweisung gleichkommen würde. Wird eine Person demnach berufsunfähig, kann diese Person also ihrem angestammten Beruf nicht mehr nachgehen, tritt die Leistungspflicht des Versicherers sofort in Kraft und es wird gänzlich darauf verzichtet, eine Umschulung zur Voraussetzung für die Leistung zu machen.

Da es jedoch im natürlichen Interesse vieler Menschen liegt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, anstatt nur zu Hause zu bleiben, machen viele Menschen, trotz der Möglichkeit dies zu unterlassen, eine Umschulung. Sollte allerdings nach Vollendung einer solchen Umschulung eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen und somit ein regelmäßiges Einkommen erzielt werden, kann es passieren, dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung einstellt. Zwar sind hier die genauen Modalitäten immer vom Einzelfall und somit auch von einer gesonderten Prüfung abhängig, alles in allem wäre die Versicherung hier jedoch zu einer Kürzung oder gar der Streichung der bisher gewährten Leistungen berechtig.

Eine Streichung der Leistungen kommt jedoch nur dann in betracht, wenn die versicherte Person wieder dasselbe Gehalt wie vor seiner Berufsunfähigkeit verdient - oder sogar mehr. Sind die Einkünfte jedoch geringer, als dies vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit der Fall war, kommt es in aller Regel zu einer Aufstockung der bisherigen Einnahmen, meist sogar leicht über die bisher bezahlte Berufsunfähigkeitsrente. Durch diese Regelung wollen die Versicherungen den Versicherten einen Anreiz geben, trotz der Kürzungen der Leistung wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

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