Ersetzt die Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Immer wieder kommt es vor, dass Menschen der Überzeugung sind, ihre private Unfallversicherung, die naturgemäß wesentlich günstiger als eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist, würde ausreichen, um einen entsprechenden Schutz bei Berufsunfähigkeit zu bieten.

Wäre das so, würde das ja die privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen vollkommen überflüssig machen! Dies allein ist schon ein Indiz dafür, dass diese Annahme schlicht falsch ist und so keinesfalls stehen bleiben kann. Um aber die Unterschiede zwischen einer privaten Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung besser verstehen zu können, müssen wir uns die einzelnen Leistungsbereiche einmal etwas genauer vor Augen führen.

Die private Unfallversicherung leistet, wie der Name schon sagt, grundsätzlich nur bei einem Unfall, also einem, wie die Versicherungsfachleute sagen, "plötzlich, unvermittelt, von außen auf den Körper einwirkendendes, schädigendes Ereignis". Nur wenn ein solches Ereignis vorliegt, kann der Versicherungsnehmer überhaupt eine Leistung aus seiner privaten Unfallversicherung erhalten.

 

Wann leistet die private Unfallversicherung?

  • Die Invaliditätsgrundleistung wird gezahlt, wenn nach Abschluss des Heilungsprozesses eine Invalidität von mindestens 50% zurückbleibt. Diese wird anhand der Gliedertaxe errechnet.
  • Die Invaliditätsleistung 100% ist die Summe, die der Versicherungsnehmer erhält, wenn er zu 100% Invalide ist.
  • Eine "Sofortleistung bei schweren Verletzungen" wird dann gezahlt, wenn ein Unfall eingetreten ist, der zu hoher Wahrscheinlichkeit eine Invalidität nach sich zieht.
  • Die so genannte "Übergangsleistung" wird in der Regel dann bezahlt, wenn nach Ablauf von 4 Wochen nach dem Unfall noch keine eindeutige Aussage zum Grad der Invalidität gemacht werden kann.
  • Die "Unfallrente" wird gezahlt, wenn nach einem Unfall eine Invalidität dauerhaft zu mindestens 50% besteht. Viele Versicherer verdoppeln die Rente dann ab 75% Invalidität.
  • Die "Todesfallleistung" gibt es nur, wenn die versicherte Person durch einen Unfall ums Leben kommt


Neben den hier genannten Absicherungen gibt es noch weitere Komponenten einer Unfallversicherung, wie z.B. "Kosten für kosmetische Operationen", "Bergungskosten" oder auch ein "Scherzensgeld bei Knochenbrüchen".

 

Eine private BU-Versicherung leistet bei Berufsunfähigkeit

Nun zum Knackpunkt: Sollte die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht werden und man ist danach zu mindestens 50% Invalide, kann es unter Umständen ausreichen, eine private Unfallversicherung zu besitzen. Leidet man jedoch an einer Krankheit, die ja kein Unfall ist, bekommt man hier keinerlei Leistung. Sämtliche Verschleißerscheinungen der Gelenke, Erkrankungen oder Infektionen sind also nicht durch eine Unfallversicherung abgedeckt.

Beide Versicherungen sind wichtig

Genau aus diesem Grund stellt sich eigentlich nicht die Frage, welche von beiden Versicherungen man vorziehen sollte - vielmehr ist jede Versicherung für ihren Bereich wichtig und sollte vorhanden sein. Ist das Geld allerdings knapp, ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung auf jeden Fall vorzuziehen.

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