27.09.2010, 10:11 Uhr
Laut Statistik ist es nämlich so, dass die meisten Fälle von Berufsunfähigkeit nicht durch körperliche, sondern durch seelische Erkrankungen verursacht werden. Und die Tendenz zeigt hier klar nach oben: Waren es 1994 erst 18,39% aller Berufsunfähigkeitsfälle, die durch psychische Erkrankungen verursacht wurden, so waren es 2007 bereits 27,90%. Laut neuester Schätzungen ist der Anteil im Jahre 2010 sogar bereits auf über 36% angestiegen.
Was aber sind die Gründe für diese Entwicklung? Nun, in erster Linie kann man wohl sagen, dass unsere moderne Gesellschaft, verbunden mit all dem Stress der modernen Arbeitswelt dazu führen, dass die Belastungen für die Psyche immer höher werden. Hinzu kommt, dass die Schere zwischen armen und reichen Menschen in der bundesdeutschen Gesellschaft immer größer wird. Diejenigen, denen ein Abrutschen in die Armut droht, stehen dabei noch wesentlich mehr unter Druck, als es vielleicht noch vor einigen Jahren der Fall war - und Druck führt zu Stress, führt zu psychischen Erkrankungen, führt zu Berufsunfähigkeit.
Wie wird Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen festgestellt?
Im Gegensatz zu körperlichen Gebrechen ist es ziemlich schwierig, eine Erwerbsminderung wegen psychischer Erkrankungen eindeutig nachzuweisen. Oftmals benötigen Patienten viele Gutachten und müssen sich von einer Behandlung in die nächste begeben, ehe man ihnen ein psychisches Leiden zugesteht und sie eine Chance haben, eine Rente wegen Erwerbsminderung überhaupt erst zu erhalten. Oftmals wird ein psychisches Leiden einfach nicht als Hindernis für eine Teilnahme am Erwerbsleben gewertet.
Einfacher haben es da diejenigen, die eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Für die privatwirtschaftlichen Versicherer ist es nämlich eindeutig: Auch jemand, der aufgrund eines psychischen Leidens nicht mehr arbeiten kann, ist berufsunfähig. Der Nachweis eines einzigen Mediziners ist hier in der Regel ausreichend, um die entsprechende Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
Für eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es grundsätzlich also egal, ob die Berufsunfähigkeit durch körperliche oder psychische Erkrankungen hervorgerufen wurde - wer voraussichtlich länger als sechs Monate seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, erwirbt einen Anspruch auf Leistung aus seiner Versicherung. Auch wenn dann eine Heilung einsetzt und die betreffende Person z.B. ab dem 10. Monat wieder arbeiten kann, muss eine einmal gewährte Leistung nicht zurückgezahlt werden. Aufgrund der klaren Tendenz zu mehr Berufsunfähigkeiten aufgrund psychischer Erkrankungen kann nur jedem Interessenten empfohlen werden, eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Statistiken zur Berufsunfähigkeit.

