15.12.2010, 09:56 Uhr
Als Versorgungslücke gilt der fehlende Betrag zwischen altem Gehalt und Einkünften aus der staatlichen Erwerbsunfähigkeitsrente, der zum Erhalt des Lebensstandards notwendigerweise durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgebracht werden sollte. Doch wie berechnet men die nötige Höhe nun genau?
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