Besonders das Thema der „Berufsunfähigkeit“ steht dabei oftmals im Mittelpunkt der Betrachtung, da hier die Verschlechterung der Leistungen besonders rasant vonstatten geht. Viele Menschen, die dringend auf eine gute Absicherung bei Berufsunfähigkeit angewiesen sind, sind nunmehr sehr verwirrt und wissen überhaupt nicht recht, welche Absicherung sie von staatlicher Seite haben und welche sie privat absichern sollten.
Ein gutes Beispiel für eine solche Berufsgruppe sind z.B. die Musiker. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Musiker ist immer wieder ein interessantes Thema, weil sie sehr differenziert betrachtet werden muss. Möchte man nämlich wissen, welche Berufsunfähigkeitsversicherung für Musiker es von staatlicher Seite gibt, muss man zunächst einmal klären, ob es sich bei der jeweiligen Person um einen Angestellten oder um einen Selbstständigen handelt.
Berufsunfähigkeitsschutz für angestellte Musiker
Betrachten wir zunächst einmal den Fall, dass es sich bei dem Musiker um einen Angestellten handelt - Welche Absicherung wäre hier gegeben? Nun, wie bei allen Angestellten gilt auch für einen Musiker, dass er, sofern er nach dem 02.01.1961 geboren wurde, keinen Anspruch mehr auf die staatliche Berufsunfähigkeitsrente hat. Das einzige, was nach dem 02.01.1961 Geborene bekommen können, ist die so genannte Erwerbsminderungsrente, wobei zwischen der vollen und der halben Erwerbsminderungsrente unterschieden werden muss. Während man die halbe Erwerbsminderungsrente bereits dann bekommt, wenn man weniger als sechs, jedoch mehr als drei Stunden am Tag irgendeiner (!) Tätigkeit nachgehen kann, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente nur derjenige, der weniger als drei Stunden am Tag in der Lage ist, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sollte die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden, sind dies ca. 38% des letzten Bruttogehaltes, bei der halben Erwerbsminderungsrente entsprechend die Hälfte. Wie man sehen kann, sollten angestellte Musiker ihre Absicherung auf jeden Fall durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Musiker erweitern, da der staatliche Schutz heutzutage schlicht nicht mehr ausreichend ist.
Berufsunfähigkeitsschutz für selbständige Musiker
Noch wichtiger ist der Schutz für alle Selbstständigen und damit natürlich auch für alle selbstständigen Musiker. Wie alle Selbstständigen (siehe auch "Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige") haben nämlich auch Musiker grundsätzlich keinen Anspruch auf eine staatliche Rente wegen Erwerbsminderung, bzw. Berufsunfähigkeit. Die einzige Chance, hier eine Basisabsicherung zu schaffen, besteht darin, in die Künstlersozialkasse einzutreten. In jedem Fall empfiehlt sich jedoch, gerade auch bei selbstständigen Musikern, der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Musiker, da nur so ein ausreichend großer Schutz bei Berufsunfähigkeit gewährleistet werden kann.

