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Ab wann besteht Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit tritt ein wenn der Versicherte seinen versicherten Beruf zu 50% oder mehr, nicht mehr dauerhaft ausführen kann.
Besondere Regelungen gibt es in Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Staffelregelung. Hier wird zum Beispiel bei einer Berufsunfähigkeit ab 25% ein Viertel der vereinbarten Rente gezahlt. Bei Berufsunfähigkeitsgrad von 50% wird die halbe Rente gezahlt und nach bei Erreichen von 75% wird dann die volle Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Die meisten Versicherungsverträge zur Berufsunfähigkeit haben aber die 50% Klausel. Dies macht in der Regel auch Sinn da ab 50% BU mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen ist. Aus diesem Grunde ist dann auch die volle Rentenhöhe mit 50% BU-Grad erreicht.
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